Zum Fischfang mit der Handangel ist der staatliche Fischereischein erforderlich.Diesen erhält man nach bestandener Fischerprüfung.Die Zulassung zur Prüfung setzt die Teilnahme an einem mindestens 30-stündigen staatlich anerkannten Vorbereitungskurs auf die Fischerprüfung voraus.In diesem Lehrgang bekommen die Teilnehmer das erforderliche Wissen in den Fachgebieten allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Natur- und Tierschutz sowie Gesetzeskunde und praktische Fähigkeiten vermittelt.Für Kinder vom 8. bis zu vollendeten 14. Lebensjahr gibt es einen Jugendfischereischein ohne Prüfung.Touristen können einen auf 3 Monate befristeten Fischereischein ebenfalls ohne Prüfung erhalten.